AGB’s
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für den ProPotsdam Schlösserlauf
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
1. Der ProPotsdam Schlösserlauf ist ein genehmigter Volkslauf des Leichtathletikverbandes Brandenburg (LVB) und untersteht den Bestimmungen des Deutschen Leichtathletikverbandes(DLV). Es gelten die jeweils am Veranstaltungstag gültigen Bestimmungen und Sportordnungen.
2. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Stadtsportbund Potsdam e.V., Haus der Athleten, Zeppelinstraße 114, 14471 Potsdam – nachfolgend kurz: SSB Potsdam – und dem Teilnehmer aus der Teilnahme an der Sportveranstaltung mit dem Titel ProPotsdam Schlösserlauf – nachfolgend kurz: Veranstaltung.
§ 2 Vertragsschluss
Der SSB Potsdam bietet die Organisation und Durchführung der Veranstaltung an. Mit Eingang des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars, Nachmelde-/ oder Ummeldeformulars beim Veranstalter oder der Onlineanmeldung über die Plattform davengo.com kommt zwischen dem Teilnehmer und dem SSB Potsdam ein Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung zustande und der Teilnehmer erkennt die Stornierungsbedingungen an.
Der Organisationsbeitrag wird mit der verbindlichen Anmeldung zur Zahlung fällig.
Nach erfolgter Anmeldung besteht bei Nichtantritt, auch im Krankheitsfall, kein Anspruch auf Rückerstattung des Meldegeldes oder Ausstellung eines Gutscheines für eine folgende Veranstaltung. Bei schriftlicher Anmeldung ist die persönliche Unterschrift zwingend notwendig. Sollte die Unterschrift fehlen ist der Teilnehmer bei der Veranstaltung nicht startberechtigt.
§ 3 Gesundheitliche Voraussetzungen zur Teilnahme
Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, dass er körperlich gesund ist und für die Teilnahme an dem Wettbewerb ausreichend trainiert hat. Weiterhin erklärt der Teilnehmer, dass sein Gesundheitszustand vorher ärztlich bestätigt wurde. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das gesundheitliche Risiko des Teilnehmers
§ 4 Teilnahmeberechtigung
1. Teilnahmeberechtigt ist jeder, der das in der Ausschreibung genannte Lebensalter für die jeweilige Strecke erreicht hat. Voraussetzung für die Teilnahme ist die ordnungsgemäße Anmeldung durch Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars, Ummeldeformulars, bei der Onlineanmeldung über davengo.com oder die Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Nachmeldeformulars vor Ort.
2. Die Teilnahme ist höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Die Startnummern sind nicht ohne die Genehmigung des Veranstalters übertragbar (siehe Stornierungsbedingungen).
3. Die Teilnahme am Halbmarathon (HM) unter 16 Jahre ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am 10KM-Lauf unter 12 Jahren ist ausgeschlossen.
§ 5 Änderung und Ausfall – Rückerstattung
1. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund von behördlichen Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen oder diese komplett abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
2. Die Rückerstattung des Organisationsbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist. Ist der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Anteil geringer war.
§ 6 Stornierungsbedingungen
1. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis 01.03. erfolgt eine Rückzahlung in Höhe von 50 % des Startgeldes.
2. Bei Stornierung bis 30.04. kann das Startgeld bei Vorlage eines ärztlichen Attestes für das kommende Jahr gutgeschrieben werden.
3. Eine Rückerstattung oder eine Gutschrift nach dem 30.04. wird nicht vorgenommen.
4. Bis 01.05. kann der Startplatz einmalig kostenfrei auf eine dritte Person übertragen werden. Hierfür muss der Ersatzläufer das Ummeldeformular: Umschreibung auf Dritte (siehe Reiter Anmeldung) ausfüllen und unterschrieben an den Veranstalter schicken. Nach dem 01.05. ist die einmalige Umschreibung auf Dritte Personen kostenpflichtig (10,00 €). (Nach der Ummeldung verfällt der Anspruch aus den Absätzen (1) und (2) für den Startplatz).
5. Bei einem gewährten Freistart oder einer Übertragung der Startberechtigung aus dem Vorjahr ist eine Ummeldung auf dritte Personen nicht möglich.
§ 7 Haftungsausschluss
1. Der Teilnehmer wird weder gegen die Veranstalter, Organisatoren und Sponsoren des Laufes noch gegen die Stadt Potsdam oder deren Vertreter und die Besitzer privater Wege Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen. Dies gilt ebenfalls für die Teilnahme an Rahmenveranstaltungen. Ansprüche gegen den Veranstalter können auch nicht durch Dritte erhoben werden.
2. Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sowie Dritte, derer sich der Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung bedient.
3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrten Gegenstände.
§ 8 Ausschluss und Disqualifikation
1. Eine Teilnahme ohne Startnummer oder ohne den gem. § 8 für die Zeitmessung vorgesehenen Chip führen zur sofortigen Disqualifikation.
2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen. Ausschlussgründe sind insbesondere falsche Angaben zu seiner Person, eine Sperre seitens der im § 1 genannten Sportverbände, der Verdacht der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) oder bei begründeter Annahme des Veranstalters oder des beauftragten medizinischen Dienstes, dass der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht am Lauf teilnehmen oder diesen nicht fortsetzen kann.
3. Sollte die Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck verändert oder unsichtbar gemacht werden, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen.
4. Die offiziell zugeteilte Startnummer ist deutlich sichtbar auf der Brust zu tragen.
5. Disqualifiziert und von der Veranstaltung ausgeschlossen werden Teilnehmer, die den Anweisungen des Ordnungspersonals zuwiderhandeln und dadurch den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die eigene Sicherheit oder Gesundheit oder die anderer Teilnehmer, des Ordnungspersonals oder von Zuschauern gefährden.
6. Bei Disqualifikation aus den o.g. Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Organisationbeitrages.
§ 9 Zeitmessung
1. Ist eine Zeitnahme laut Ausschreibung vorgesehen, so erfolgt diese vorbehaltlich dortanderslautender Vorgaben ausschließlich mittels easychip des Anbieters davengo GmbH, Kitzingstraße 15-19, 12277 Berlin. Die Zeitmessung für alle Wettbewerbe erfolgt ausschließlich mit dem easychip. Das Tragen eines Chips ist bei allen Wettbewerben für alle Teilnehmer obligatorisch.
2. Mit Abschluss des Vertrages über die Veranstaltung, erhält der Teilnehmer eine Startnummer inklusive easychip.
3. Der Chip ist während des Rennens am Schuh mitzuführen. Eine Zeitmessung kann nur bei ordnungsgemäßer Befestigung des Chips und dem Überqueren der ausgelegten Zeitmessmatten erfolgen.
4. Es werden Brutto– und Nettozeiten gemessen. Die Wertung erfolgt nach den Altersklassen und Bestimmungen des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV).
§ 10 Daten des Teilnehmers und Persönlichkeitsrechte
1. Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung und Versorgung des Teilnehmers während und im Zusammenhang mit der Veranstaltung und zu Zwecken der Medienberichterstattung gem. Ziff. 2 sowie der gewerblichen Veräußerung von Veranstaltungsfotos gem. Ziff. 3, verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
2. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Veranstaltung um eine Sportveranstaltung handelt, an der ein öffentliches Interesse besteht und erkennt es als üblich an, dass Ergebnislisten in Medien veröffentlicht werden. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Weitergabe Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen berichtenden Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
3. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung von seiner Person aufgenommen Fotos, Filme und Interviews in sämtlichen Medien und auf sämtlichen Datenträgern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, vervielfältigt und veröffentlicht werden. Der Teilnehmer erklärt sich darüber hinaus mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an Unternehmen zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf einverstanden, die von einem vom Veranstalter beauftragten Unternehmen zum Zwecke der Möglichkeit des dortigen Erwerbes von Veranstaltungsfotos aufgenommen werden; eine Kaufverpflichtung hinsichtlich dieser Fotoaufnahmen seitens des Teilnehmers ist damit nicht verbunden.
4. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.
5. Hinsichtlich der vorgenannten Daten stehen dem Teilnehmer Auskunftsrechte, ggf. auch Berichtigungs-, Sperrungs-, Widerspruchs- und Löschungsrechte zu; diese sind schriftlich geltend zu machen an SSB Potsdam, Haus der Athleten, Zeppelinstraße 114, 14471 Potsdam.
6. Der Teilnehmer versichert dem Veranstalter, dass die angegebenen personenbezogenen Daten vollständig und richtig sind.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Potsdam.
2. Für alle entstehenden Streitigkeiten sind ausschließlich deutsche Gerichte zuständig und es ist ausschließlich das deutsche Recht anwendbar.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden Lücken im Regelwerk auftauchen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Es gilt dann die Regelung, die dem Ziel und dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Regelung am nächsten kommt.
Stand: November 2017
(Änderungen vorbehalten!)